Am 06.05. 2010 fällte das Finanzgericht Niedersachsen ein wichtiges Urteil zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen zur Sanierung leerstehender Wohnungen (AZ: 11 K 12069/08). Die erfahrenen Steuerberater der Kanzlei Forschner in Essen informieren über diese Entscheidung und ihre Folgen für die Bewertung von Sanierungskosten als vorab entstehende Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Miet- und Pachteinnahmen werden von der Einkommenssteuer betroffen. Entstehen dem Vermieter Kosten, die dem Erwerb, der Sicherung sowie der Erhaltung dieser Einnahmen dienen, kann er sie als Werbungskosten von…